Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der CamData GmbH.
Eickener Str. 133, 41063 Mönchengladbach
(Stand 01.09.2011)
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der CamData GmbH – nachstehend Auftragnehmer genannt – mit ihren Vertragspartnern – nachstehend Auftraggeber genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Basis des Projektvertrages, den darauf beruhenden Leistungsscheinen und diesen AGB.
- Die AGB des Auftragnehmers erstrecken sich auf alle mit dem Auftraggeber, seinen Tochtergesellschaften oder Nachfolgegesellschaften abgeschlossenen Verträge.
3. Projektablauf
- Der Auftragnehmer und der Auftraggeber erstellen zu Beginn des Projektes einen detaillierten Inhalts- und Ablaufplan über den zu erbringenden Leistungsumfang.
- Der Auftraggeber ist erst dann zur Leistung verpflichtet, wenn alle nach dem Inhalts- und Ablaufplan seitens des Auftraggebers zu erbringenden Zuarbeiten und Informationen beim Auftragnehmer vorliegen.
- Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus (2.) nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich eine angemessene Frist zur Erbringung der Leistung bestimmen. Erfüllt der Auftraggeber die ihm obliegende Pflicht innerhalb der gesetzten Frist nicht, hat er die daraus entstehenden Folgen, wie etwa Mehraufwand oder Verzögerungen zu tragen und alle dem Auftragnehmer hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
- Der Vergütungsanspruch des Auftraggebers entsteht mit Unterzeichnung der Verträge (Projektvertrag und Lieferschein/e).
- Wünscht der Auftraggeber eine Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Vereinbarung, prüft der Auftragnehmer ob und zu welchen Bedingungen dies durchführbar ist. Er wird den Auftraggeber vom Ergebnis seiner Prüfung schriftlich in Kenntnis setzen. Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform und kommen entsprechend diesen AGB zustande.
- Die Parteien bemühen sich, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewährleisten.
4. Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer ist zur vertragsgemäßen Erbringung der seinerseits geschuldeten Leistung verpflichtet.
- Er ist darüber hinaus verpflichtet die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
- Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung seiner Leistung tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer bei der Durchführung seiner Leistungen die jeweils erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung, die Richtigkeit und die Vollständigkeit aller Informationen, Dokumente und anderer zur Arbeit benötigter Mittel, um die angebotenen Leistungen durchführen zu können.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle seine erforderlichen Mitwirkungsleistungen oder die seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, in erforderlichem Umfang und für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werden.
- Falls der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht in der vereinbarten Art und Weise ausreichend nachkommt, hat er die daraus entstehenden Folgen, wie etwa Mehraufwand oder Verzögerungen zu tragen und alle dem Auftragnehmer hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
6. Vergütung
- Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsschein, welcher auf dem Projektvertrag beruht.
- Die Mehrwertsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.
- Alle Vergütungen sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der § 288 Abs. 4 BGB findet Anwendung.
- Preisänderungen sind durch den Auftragnehmer nach Ablauf der Grundlaufzeit des Vertrages von 36 Monaten möglich. Der Vertrag besteht sodann nach Ablauf des auf die Mitteilung folgenden Abrechnungszeitraums zu den geänderten Bedingungen fort. Der Auftraggeber hat bei einer Preiserhöhung, die die Möglichkeit, den Vertrag zum Erhöhungszeitpunkt schriftlich zu kündigen.
- Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs, kann der Auftragnehmer in dem Fall, dass die Prüfung des Änderungsantrages mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist, hierfür vom Auftraggeber ein angemessenes Entgelt verlangen, sofern der Auftraggeber nach vorheriger Ankündigung der zu erwartenden Kosten dennoch auf die Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
7. Geheimhaltung, Datenschutz
- Die Parteien werden Informationen oder Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, geheim halten. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes fallen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden personenbezogene Daten, insbesondere gegen unbefugten Zugriff, sichern und darüber hinaus die Daten weder aufzeichnen noch speichern noch vervielfältigen noch in irgendeiner Form nutzen oder verwerten oder ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
- Die Parteien werden ihre Mitarbeiter demgemäß unterweisen und sie entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.
8. Nutzungsrechte, Veröffentlichungen
Der Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer zur Verwendung seiner Bildmarke und des Firmennamens zur Bewerbung eigener Leistungen. Diese Berechtigung endet mit Ablauf des Vertragsverhältnisses.
9. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur dann für den Verlust von Daten und deren Widerherstellung, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre und nur soweit, wie die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbare Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt eintreten.
10. Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer sowie das Recht zur ordentlichen- und außerordentlichen Kündigung richten sich nach den Bestimmungen des Projektvertrages und jeweiligen Leistungsscheinen.
- Der Projektvertrag und die darauf basierenden Leistungsscheine bedürfen einer gesonderten Kündigungserklärung.
- Die Verträge dürfen von jedem Vertragsteil außerordentlich aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages/ der Verträge bis zum Ablauf der Frist zur ordentlichen Kündigung nicht zugemutet werden kann.
- Ein wichtiger Grund, der den Auftragnehmer zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:
- der Auftraggeber sich mehr als einen Monat mit der Zahlung einer fälligen Rechnung im Verzug befindet,
- Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden
- der Auftraggeber erforderliche Zuarbeiten, die Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistung des Auftragnehmers sind, trotz schriftlicher Fristsetzung nicht rechtzeitig erbringt
- In jedem Fall ist die Kündigung schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erklären.
- Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.
11. Sonstige Bestimmungen
- Sofern die AGB eine schriftliche Erklärung der Vertragsparteien vorsehen, kann das Schriftformerfordernis mündlich nicht abbedungen werden.
- Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Sollten Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Projektvertrag, die Leistungsscheine oder die AGB eine von der Partei nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
- Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht, davon ausgenommen sind jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG), insoweit gelten die Bestimmungen des BGB.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist am Geschäftssitz des Auftragnehmers.